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Cannabis-Neuregelung: Becanex mahnt individuelle statt starrer Therapiefristen an

Becanex ordnet die neue Rechtslage für Ärzte und Apotheken ein, empfiehlt, Kostenübernahmen jetzt zu klären, und kritisiert die pauschale Sechs-Monats-Vorgabe.
BERLIN, 4. August 2026 – Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten nicht mehr Teil des besonderen Leistungsanspruchs der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl. 2026 I Nr. 228); die Neufassung des § 31 Abs. 6 SGB V ist am Tag darauf in Kraft getreten. Erfasst bleiben Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie Dronabinol und Nabilon. Für diese sieht das Gesetz zunächst einen sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vor, bevor eine Verordnung zulasten der GKV in Betracht kommt. Ausnahmen von diesem Therapieversuch und eine Übergangsregelung für laufende Therapien sind im Gesetzestext nicht ausdrücklich vorgesehen.
Zugleich sind zahlreiche Auslegungsfragen offen: Eine Klarstellung zur Möglichkeit des unmittelbaren Umstiegs von Blüten auf inhalative Extrakte fehlt, ebenso zur Anerkennung früherer Therapieversuche mit einem Fertigarzneimittel, zur Off-Label-Anwendung in der Sechs-Monats-Frist und zur Palliativversorgung. Die Konkretisierung liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss; ein Zeitplan ist öffentlich nicht bekannt. Bei Patienten mit laufenden Cannabistherapien treten diese Fragen aber bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes auf – also jetzt.
„Wie lange ein Therapieversuch dauern muss, entscheidet das Krankheitsbild – nicht der Kalender. Eine pauschale Sechs-Monats-Vorgabe legt für alle Patientinnen und Patienten dieselbe Wartezeit fest, obwohl sich der Bedarf von Indikation zu Indikation unterscheidet. Die Stärke der Rezepturversorgung liegt gerade in der patientenindividuellen Einstellung – in Wirkstoffstärke, Wirkstoffkombination und Applikationsform. Diese Entscheidung gehört in ärztliche Hand, und dafür setzen wir uns bei der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie ein."
– Sebastian Kamphorst, Geschäftsführer der Becanex GmbH
Was Becanex jetzt empfiehlt. Weil eine rückwirkende Erstattung ausgeschlossen ist, kommt es auf den Zeitpunkt an: Für neu einzustellende Patientinnen und Patienten sollte der Antrag auf Kostenübernahme so früh wie möglich gestellt werden – ein Leistungsanspruch besteht erst ab der Genehmigung. Bei bestehenden Therapien empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der Kasse, dass die bisherige Genehmigung fortgilt. Der Wechsel von Blüten auf ein Rezepturarzneimittel ist keine Fortsetzung der bisherigen Therapie, sondern erfordert eine neue Genehmigung.
Was in der Rezeptur möglich ist. Standardisierte Rohextrakte lassen sich in der Apotheke zu patientenindividuellen Zubereitungen verarbeiten – oral, inhalativ, rektal oder topisch. Aus einem THC-dominanten und einem CBD-dominanten Rohextrakt kann jedes gewünschte THC-CBD-Verhältnis eingestellt werden – auch Rezepturen, deren THC-Gehalt dem der bisher verordneten Blütensorte entspricht. Verschreibende geben das Verhältnis vor, die Apotheke stellt die Rezeptur her. Indikation, Dosierung und Anwendung liegen in der Verantwortung des verschreibenden Arztes.
Für Fachkreise. Bei Fragen zur Kostenübernahme helfen unsere Beraterinnen und Berater – 030 63 41 85 85 oder service@becanex.com. Servicematerialien und Videoanleitungen stehen im Fachbereich auf becanex.com bereit.
Über Becanex. Becanex ist ein Spezialist für pflanzenidentische Cannabis-Rohextrakte und stellt in Berlin unter EU-GMP-Bedingungen standardisierte Rohextrakte als Ausgangsstoff für patientenindividuelle Rezepturarzneimittel her. Die Becanex PIEX-Rohextrakte lassen sich in unterschiedliche Zubereitungsformen einarbeiten, darunter Zubereitungen zur inhalativen Anwendung. Das Unternehmen verfügt über die Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 AMG und ein GMP-Zertifikat und ist als Wirkstoffhersteller nach § 64 Abs. 3g AMG registriert.
Pressekontakt
Saskia Ganschow
Becanex GmbH
James-Franck-Str. 13, 12489 Berlin
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